Die Frage:
Was ist das Urteil des Nachholens von absichtlich ausgelassenen Gebeten, welche nicht in der Vergangenheit verrichtet wurden? Ich habe früher nicht gebetet und meine Religion nicht praktiziert. Lob sei Allah, dass ich zu Ihm zurückkehrte. Nun möchte ich meine Pflicht meinem Herrn gegenüber erfüllen und nachholen, was ich verpasste, wenn dies von mir gefordert wird.
Die Antwort:
Wir beglückwünschen Sie zu dieser Reue und bitten Allah den Erhabenen darum, dass Er sie von Ihnen annehmen möge. Wie auch bitten wir Ihn darum, dass Er Sie zu jenen sein lassen möge, über welche Er sagte: “außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets Allvergebend und Barmherzig.” (al-Furqān 25:70). Zu den Anzeichen der aufrichtigen Reue gehört es, dass der Zustand des Menschen nach dieser besser wird als er es vorher gewesen ist. Wir bitten Allah den Erhabenen darum, dass Er Sie in Ihrem Eifer, die ausgelassenen Gebete nachzuholen, festigen möge. Dieser Eifer ist schließlich ein Anzeichen für die Wahrhaftigkeit Ihrer Reue – so Allah will.
Bezüglich des Nachholens der vernachlässigten Gebete ist zu sagen, dass die große Mehrheit der Rechtsgelehrten vorsieht, dass das Nachholen dieser eine Pflicht ist. Dieser Meinung sind alle vier Rechtsschulen und weitere Gelehrte. Wenn Sie diese also nachholen können indem Sie beispielsweise mit jedem aktuellen Gebet ein verpasstes Gebet nachholen, ist das angemessen und redlich. Wenn sie nicht die Verfassung dafür haben oder es eine enorme Bedrängnis für sie darstellen sollte, ist es für sie gestattet der Meinung einiger Gelehrte zu folgen die besagt, dass es keine Pflicht sei ein Gebet nachzuholen, welches vorsätzlich ausgelassen wurde. Dieser Meinung war u.a. Dawūd aẓ-Ẓāhirī, Ibn Ḥazm und Ibn Taymiya. Ihre Begründung ist, dass der für die Gebete islamrechtlich vorgesehene Zeitraum abgelaufen ist. Beide Positionen haben anerkannte Belege.
Gemäß der zweiten Meinung haben sie nicht die Gebete nachzuholen, sondern aufrichtig zu bereuen und gehäuft und regelmäßig Allah um Vergebung zu bitten sowie freiwillige Gebete und Wohltaten zu verrichten. Vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ist gesichert, dass er sagte: „Das erste wonach der Diener befragt wird ist sein Gebet. Wenn er dieses lückenlos verrichtete, wird es für ihn als vollkommen eingetragen. Wenn er es jedoch nicht lückenlos verrichten sollte, sagt Allah, majestätisch und erhaben ist Er: Seht nach, ob ihr bei Meinem Diener freiwillige Wohltaten findet, sodass diese die Pflicht ausgleichen?“[1] Auch sagt Allah: „Die guten Taten lassen die bösen Taten vergehen.“ (Sure Ḥūd, 11:114).
[1] Überliefert von Aḥmad (Nr. 16614, 16949 und 23203) vom Hadith eines Prophetengefährten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm. Sein isnādist ṣaḥīḥ. Er hat zwei šāhid: Der Hadith von Abū Huraira und der von Tamīm ad-Dārī, möge Allah mit ihnen zufrieden sein.