Die korrekte Abstammung gehört zu den ehrenhaftesten Familienverbindungen, Moraltugenden und Rechtszwecken der Scharia. Der Islam konstatiert die Ehe als den rechtmäßigen Rahmen der Intimität zwischen Mann und Frau, der Zeugung von Kindern, des Nachweises der Abstammung sowie der darauf basierenden Konsequenzen.

Im Falle des Vorhandenseins eines außerehelichen Kindes ist eine Reihe von früheren sowie späteren gründlich forschenden Gelehrten der Meinung, dass es erlaubt ist, die Vaterschaft eines solchen Kindes anzuerkennen und die daraus folgenden Konsequenzen resultieren zu lassen, wenn die hierfür notwendigen Bedingungen und Spezifikationen erfüllt sind. Auch basiert diese Rechtsmeinung auf einer Reihe von islamrechtlichen Texten, Regeln und Zwecken, welche mit dem Recht des Kindes, dem Schutz der Familie, der Korrektur von Fehlern, dem Streben nach Verbergen der Fehler von Menschen, der Öffnung der Tür zur reumütigen Umkehr (tauba) sowie mit dem ernsthaften Bemühen darum verbunden sind, Kinder ihren Vätern zuzuschreiben und die Rechtmäßigkeit dessen darzulegen.

Hierauf aufbauend beschloss der European Council Folgendes:

Erstens: Ein außerhalb des Ehebundes geborenes Kind wird seinem biologischen Vater zugeschrieben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Bestehen einer (nachträglichen) Eheschließung zwischen dem Mann und der Frau.
  2. Das Kind muss von der Samenflüssigkeit des Mannes geboren worden sein.
  3. Die Frau verkehrt mit keinem anderen Mann.
  4. Die Bitte des Ehemannes darum, das Kind ihm zuzuschreiben.

Zweitens: Sämtliche abstammungsrelevante Konsequenzen resultieren aus der bloßen Zuschreibung des Kindes.

Der European Council erinnert daran, dass die Annahme dieser Meinung in der heutigen Zeit vorzuziehender und angemessener ist. Der Grund dafür ist die Notwendigkeit, in der sich der verfehlende Mann und Frau befinden. Darüber hinaus ist es Tatsache, dass sie vor einer sie nötigenden Situation stehen, in der weder die Hoffnung auf Abhilfe noch die Option der Loslösung vom Kind besteht. Der einzige Weg der ihnen übrig bleibt ist, das Kind dem Vater zuzuschreiben, den Ehebund einzugehen, die Familie zusammenzuführen und auf das Leben mit Hoffnung, Handlung, Verbesserung und Gelingen zuzugehen.

Eine Ausnahmeregelung sollte jedoch keine Alternative zu dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Abstammung werden. Auch darf dies nicht als Mittel missbraucht werden, um Unzucht (zinā) zu legitimieren oder nachlässig mit verbotenen oder zwielichtige Beziehungen umzugehen.

Ebenso empfiehlt der European Council und erinnert:

  1. Die Muslime im Allgemeinen und die jungen Muslime im Besonderen, sich Allahs bewusst zu sein und ihn zu fürchten (taqwā), sowie der European Council an die Bewahrung der Keuschheit und Geduld, wie auch der Umsichtigkeit in Bezug auf die Ehre der Menschen und ihrer Rechte erinnert.
  2. Die muslimischen Familien und Gesellschaften daran, an der Heilung von Fehlern und Verbesserung der Situationen zu arbeiten, sowie ihren Jungen und Mädchen zu helfen, die Eheschließung das Verfolgen der Geradlinigkeit (istiqāma) leicht zu machen.
  3. Die islamischen Organisationen und Länder, um legislative Policies und praktische Lösungen zu finden, welche die jungen Männer und Frauen vor dem Begehen von Sünden, sowie ihrer Vorstufen und Umstände schützen. Auch erinnert er sie daran, sich mit den Mitteln auseinanderzusetzen, welche Triebe und Versuchungen bewerben.

(Die 24. Konferenz fand vom 16.-19. August 2014 statt.)