Zinskredite für islamische Institutionen, die durch Corona Verlust erlitten
Frage: Ist es im Hinblick auf die aktuelle Krise wegen der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden wenigen Spenden für Moscheen und gemeinnützige islamische Institutionen zulässig, einen Zinskredit in Anspruch zu nehmen anstelle eine Insolvenz anzumelden? Der Zinssatz beträgt nur 1-2%. Antwort: Über einen Kredit mit verbotenem Zins, ganz gleich wie Weiterlesen…