Die Menschenwürde bildet eines der Rechtszwecke des Islam im Blick auf den Menschen und den Umgang mit ihm. Sie zeigt sich darin, dass der Mensch in sich selbst spürt eine so herausragende Stellung innezuhaben, sodass er das Edelste der Geschöpfe ist. Diese ist eine dem göttlichen Willen entspringende Stellung. Es gebührt dem Menschen daher die Ursachen dieser Würde zu bewahren. Wie auch obliegt es ihm, sein Recht auf würdevollen Umgang seitens anderer zu verteidigen und für dieses einzustehen. Die Würde ist verbunden mit der bloßen Eigenschaft des Menschseins, ohne Blick auf irgendwelche äußeren Faktoren. Grundlage hierfür sind die Texte des edlen Koran und der prophetischen Tradition, welche die universelle Würdigung der Kinder Adams festsetzten, ohne dabei irgendeinen Menschen auszuschließen. Allah sagte: „Und Wir haben ja die Kinder Adams geehrt; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt.“ [Sure al-ʾIsrāʾ 17:70]. Im Lichte dieses edlen Verses sind die übrigen koranischen und prophetischen Texte zu verstehen, welche die Stellung des Menschen im Islam zum Gegenstand haben.

Der Islam legt großen Wert auf menschliche Beziehungen basierend auf vier Grundpfeilern: Kennenlernen, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Weisheit. Zu den Rechtsfolgen der Menschenwürde als Universalgut gehören die Freiheit des Menschen, seine Verantwortung, sowie seine vorbehaltlose Gleichstellung gegenüber allen anderen Menschen.

Die Menschenwürde bringt im Rahmen der gesellschaftlichen Beziehungen Rechtsfolgen mit sich, welche auf die Folgenden zurückzuführen sind:

  1. Die Feststellung des Prinzips der menschlichen Brüderlichkeit.
  2. Die gegenseitige Unterstützung zum Guten unter den Menschen.
  3. Die Verankerung der Faktoren, welche ein Zusammenleben bestärken.
  4. Der Schutz der Frauenrechte und ihrer Würde.
  5. Der Schutz von Kindern, Menschen mit Behinderung sowie gesellschaftlich Benachteiligten.
  6. Die konsequente Abwehr von Ungerechtigkeit und Übertretung.
  7. Der Schutz des Rechts der Völker auf ein würdevolles Leben, sowie die Ablehnung von Kontrolle und Ausbeutung.
  8. Die Abwendung von Faktoren, welche zu Konflikten und Kriegen führen.
  9. Der Anreiz von kulturellem und zivilisatorischem Austausch zwischen Nationen und Völkern.