Frage:

Zahlreiche Muslime in Europa neigen dazu, die Schächtung ihrer Opfertiere ins Ausland zu verlagern. Das geschieht in solch einem Umfang, dass zu befürchten ist, dass dieses Ritual aus dem Bewusstsein und Leben der Muslime in Europa verschwindet. Ist es dem European Council möglich, eine Fatwa oder Empfehlung zu veröffentlichen, die den Schutz dieses Ritus bewirkt? Die grundsätzliche Möglichkeit, die Opfertiere Bedürftigen außerhalb Europas zuzusenden bleibt hiervon unberührt.

Antwort:

Bei der Schächtung von Opfertieren handelt es sich um einen gottesdienstlichen Ritus. Der Grundsatz im Bereich von Gottesdiensten ist die Berücksichtigung und Einhaltung der islamrechtlichen Weisungen. Die Sunna erläuterte die Gebote der Schächtung und wies auf einzuhaltende Aspekte hin. Verschiedene authentische tradierte Berichte vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm belegen, dass er sein Opfertier selbst schächtete und die Menschen dazu motivierte. Auch gab er diesem einen definierten Zeitrahmen und eine spezielle Form vor. Ferner machte er zu den Charakteristiken dieses Rituals, dass der Besitzer des Opfertiers und seine Familie von diesem speisen, wie auch die Bedürftigen einen Anteil an diesem haben. Der Prophet machte deutlich, dass es sich beim Schächten um das Symbol und wichtigste sinnstiftende Element des Opferfestes handelt – der Name des Festes ist von diesem gar entlehnt. Es ist unverkennbar, welche Symbolik dieser Ritus in Bezug auf die Geschichte des Gottesfreundes Ibrahim – möge Allah ihm Heil schenken – bei Muslimen hervorruft, als ihm befohlen wurde seinen Sohn Ismail zu opfern und Allah ihn stattdessen mit einem großartigen Schlachtopfer auslöste.

Zur Tradition des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm gehört, dass er dieses auf dem Gebetsplatz nach dem Festgebet schächtete, während die Menschen zuschauten. Damit bezweckte er, diesen Ritus unter den Menschen bekannt zu machen und seinen Effekt auf sie zu verstärken. Die Muslime pflegten ihre Opfertiere vor dem Fest vorzubereiten und reichlich zu versorgen, damit diese zur erwarteten Zeit ihren besten Gesundheitszustand erreichen. Für den Schächter ist empfohlen, die Person für die er in Vollmacht schächtet namentlich zu erwähnen (z.B. sich selbst und seine Familie). Hierauf nennt er den Namen Allahs (bi-smi ʾllāhi ʾr-raḥmāni ʾr-raḥīm), preist Allah als den Größten und spricht ein Bittgebet. 

Das macht deutlich, dass der Grundsatz bei der Schächtung ist, diese im Land des Opfernden durchzuführen. Die erwähnten Riten und Sunna-Handlungen können zum größten Teil nur hierdurch umgesetzt werden. Vertrauenswürdigen, seriösen Personen im Ausland eine Vollmacht für die Schächtung zu erteilen wurde nur als Ausnahme zugelassen im Falle von dringenderem Bedarf und aufgrund der Gewichtung des Interesses von Bedürftigen. Auch wenn das zulässig ist, sollte dies nicht zur Aufhebung der Regel führen. Es gilt die Beibehaltung des Regelsatzes, die Schächtung im Land des Opfernden durchzuführen, um diesen Ritus insbesondere in Europa zu pflegen. Damit erreicht man, muslimische gottesdienstliche Riten, islamrechtliche Gebote und damit verbundene prophetische Traditionen publik zu machen und die kommenden Generationen damit zu erziehen, diesen Ritus zu kennen und zu bewahren.