Frage:

Inwieweit ist die Berücksichtigung des Tieralters bei der Schächtung wichtig?

Antwort:

Die Berücksichtigung des vorgegebenen Alters für das Opfertier bei Schafen und Rindern ist vorgesehen, um sicherstellen zu können, dass der Konsum nutzbringend und das Opfertier zureichend ist. Das Alter ist dafür ein Hinweis bzw. Merkmal. Grundsätzlich gilt, das Alter unter regulären Bedingungen zu berücksichtigen, solange die erforderliche Entwicklung nicht bereits vor dem definierten Alter eintritt. Das ist jedoch in Europa gerade bei schnell wachsenden Schafen und intensiv gehaltenen Rindern, die innerhalb weniger Monate wachsen, der Fall. Für natürliches und künstliches erzeugtes Wachstum gilt das gleichermaßen. Die Schächtung dieser Tiere ist zulässig, da sie den islamrechtlichen Zweck des bedingten Alters erfüllen. Auch einige bedeutende Malikiten haben zuvor dementsprechende Fatwas herausgegeben. Die gesundheitlichen Anforderungen sollen berücksichtigt werden, damit Schäden vermieden werden können, die bei der Schächtung von kranken oder an anderen bekannten Beeinträchtigungen leidenden Tieren – wie zum Beispiel Rinderwahn – entstehen können. 

Und Allah es am besten.

In diesem Kontext weist der European Council auf folgendes hin: 

  • Die gesundheitlichen Regelungen, die für die Schlachttiere in zugelassenen Schlachthöfen eine tierärztliche Aufsicht voraussetzen, sind konsequent einzuhalten.
  • Es ist für einen Muslim islamrechtlich zulässig, eine dritte Person mit der Schächtung zu bevollmächtigen, selbst wenn das im Ausland geschehen sollte. Das gilt insbesondere für Länder, in denen Muslime unterdrückt werden, eine Hungersnot erleiden oder dringender Bedarf besteht.
  • Wenn es für den Schächter nicht möglich sein sollte, das Opfertier am ersten Opferfesttag zu erhalten, ist es unproblematisch das bis zum vierten Festtag durchzuführen.