Der Fatwa-Ausschuss in Deutschland

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Segen und Heil seien auf den Ehrenwertesten der Gesandten.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Muslime, welche ein Leben führen, das seine spezifischen kulturellen, religiösen und rechtlichen Charakteristika aufweist. Ihre Angelegenheiten und Sorgen sind aus Sicht der islamischer Jurisprudenz vielfältig und bedürfen eines gemeinschaftlichen Iǧtihād, welcher von den Grundsätzen der Scharia ausgeht, ihre Zielsetzungen berücksichtigt und den Muslimen in Deutschland die Mittel zum Leben im Lichte ihrer Religion entsprechend der Gesetze des Landes und seiner Bräuche erleichtert.

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Segen und Heil seien auf den Ehrenwertesten der Gesandten.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Muslime, welche ein Leben führen, das seine spezifischen kulturellen, religiösen und rechtlichen Charakteristika aufweist. Ihre Angelegenheiten und Sorgen sind aus Sicht der islamischer Jurisprudenz vielfältig und bedürfen eines gemeinschaftlichen Iǧtihād, welcher von den Grundsätzen der Scharia ausgeht, ihre Zielsetzungen berücksichtigt und den Muslimen in Deutschland die Mittel zum Leben im Lichte ihrer Religion entsprechend der Gesetze des Landes und seiner Bräuche erleichtert.

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Segen und Heil seien auf den Ehrenwertesten der Gesandten.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Muslime, welche ein Leben führen, das seine spezifischen kulturellen, religiösen und rechtlichen Charakteristika aufweist. Ihre Angelegenheiten und Sorgen sind aus Sicht der islamischer Jurisprudenz vielfältig und bedürfen eines gemeinschaftlichen Iǧtihād, welcher von den Grundsätzen der Scharia ausgeht, ihre Zielsetzungen berücksichtigt und den Muslimen in Deutschland die Mittel zum Leben im Lichte ihrer Religion entsprechend der Gesetze des Landes und seiner Bräuche erleichtert.

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Segen und Heil seien auf den Ehrenwertesten der Gesandten.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Muslime, welche ein Leben führen, das seine spezifischen kulturellen, religiösen und rechtlichen Charakteristika aufweist. Ihre Angelegenheiten und Sorgen sind aus Sicht der islamischer Jurisprudenz vielfältig und bedürfen eines gemeinschaftlichen Iǧtihād, welcher von den Grundsätzen der Scharia ausgeht, ihre Zielsetzungen berücksichtigt und den Muslimen in Deutschland die Mittel zum Leben im Lichte ihrer Religion entsprechend der Gesetze des Landes und seiner Bräuche erleichtert.

Mitglieder des European Council
for Fatwa and Research

Mitglieder des European Council for Fatwa and Research

Das Wichtigste über den European Council

Der European Council for Fatwa and Research.

Ein islamischer, spezialisierter und unabhängiger Rat, der sich aus einer Gruppe von Gelehrten zusammensetzt.

Der aktuelle Sitz des Council: Republik Irland.

Der European Council for Fatwa and Research.

Ein islamischer, spezialisierter und unabhängiger Rat, der sich aus einer Gruppe von Gelehrten zusammensetzt.

Der aktuelle Sitz des Council: Republik Irland.

Der European Council for Fatwa and Research strebt an, folgende Ziele zu erreichen:

  • Eine Annäherung unter den Gelehrten auf europäischer Ebene zu erzielen, sowie daraufhin zu arbeiten, ihre verschiedenen Rechtsmeinungen in den wichtigen Rechtsfragen zu vereinheitlichen.
  • gemeinschaftliche Fatwas herauszugeben, welche die Bedarfe der Muslime in Europa decken, ihre Probleme löst sowie ihre Interaktion mit den europäischen Gesellschaften im Sinne der Urteile des Islam und seiner Zielsetzungen strukturiert.
  • Die Publizierung von islamrechtlichen Forschungsarbeiten und Studien, welche die neuaufkommenden Angelegenheiten auf der europäischen Ebene auf die Weise behandeln, sodass durch diese die Zielsetzungen des Islam und die Nutzen der Schöpfung verwirklicht werden.
  • Im Allgemeinen: Die Weisung der Muslime in Europa. Dies soll durch die Verbreitung des traditionellen Islamverständnisses sowie der authentischen islamischen Rechtsgutachten (Fatwas) erreicht werden.

Der Council bemüht sich darum, seine Ziele durch die Verwendung folgender Mittel zu erreichen:

  • Die Gestaltung spezialisierter Ausschüsse unter den Mitgliedern des Council, welche eine entweder zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Aufgabe haben. Diese vertraut der Council mit bestimmten Aufgaben an, die dazu verhelfen, die Ziele des Council zu erreichen.
  • Die Stützung auf die anerkannten islamrechtlichen Standardwerke, vor allem auf jene, die sich auf authentischen Beweisen stützen.
  • Der Profit von den Fatwas und Forschungsarbeiten, welche von den anderen Fiqh-Gremien und wissenschaftlichen Institutionen publiziert werden.
  • Die Unternehmung beschleunigter Initiativen gegenüber der offiziellen Stellen in den europäischen Ländern, um die Anerkennung des Council und seiner Hinzuziehung bei der Erfahrung der islamischen Rechtsurteile zu erreichen.
  • Tagungen und Symposien bezüglich des islamischen Rechts zu organisieren, um Gelehrte und Prediger auszubilden.
  • Die Veranstaltung von Tagungen zum Studium bestimmter islamrechtlicher Themen.
  • Die Herausgabe von Verlautbarungen, sowie die regelmäßige und unregelmäßige Herausgabe von Fatwas, wie auch die Übersetzung der Fatwas, Forschungsarbeiten und Studien in die europäischen Sprachen.
  • Die Herausgabe einer Zeitschrift im Namen des Council, in welcher eine Auswahl an Fatwas, Forschungsarbeiten sowie Studien veröffentlicht werden, die der Council diskutiert oder seine Ziele erreichen lässt.

Der European Council for Fatwa and Research stützt sich in der Herausgabe einer Fatwa auf Folgendes:

  • Die Quellen der islamischen Rechtssprechung, über die es bei der Allgemeinheit der Umma (islamischen Gemeinschaft) Übereinkunft gibt. Diese sind: Der Koran, die Sunna, der Konsensus (Iǧmāʿ), sowie der Analogieschluss (Qiyās).
  • Die Quellen der islamischen Rechtssprechung, über die Meinungsverschiedenheit gibt, wie den Istiḥsān, al-Maṣlaḥa al-Mursala, sadd aḏ-Ḏarāʾiʿ, al-Istiṣḥāb, al-ʿUrf, maḏhab aṣ-Ṣaḥābī und šarʿ man qablanā. Dies unter der Berücksichtigung ihrer jeweiligen Voraussetzungen und Regeln, welche bei den Gelehrten bekannt sind. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich in dieser Hinzuziehung ein Nutzen für die Umma befindet.
  • Die Betrachtung der vier sowie der anderen Rechtsschulen als ein gewaltiges Rechtserbe. Von dieser wird dann jenes auserwählt, dessen Beweis richtig und dessen Nutzen deutlich ist.
  • Die Berücksichtigung der korrekten Beweisführung in der Fatwa, der Verweis auf die anerkannten Quellen, die Kenntnis über die spezielle Situation sowie die Berücksichtigung der Erleichterung.
  • Die Pflicht der Berücksichtigung der islamischen Zielsetzungen, sowie die Vermeidung jeglicher verbotener Rechtskniffe (al-Ḥiyal aš-Šarʿiyya), die der Verwirklichung der islamischen Zielsetzungen zuwiderlaufen.

Die Fatwas und Beschlüsse werden im Namen des Council in seinen regelmäßigen sowie außerplanmäßigen Konferenzen herausgegeben. Dies geschieht bei Möglichkeit durch Konsens der Anwesenden, oder aber der „absoluten Mehrheit“. Es steht dem Opponenten oder dem sich Enthaltenden der Mitglieder dann zu, seine Opposition schriftlich festhalten zu lassen, und zwar entsprechend der bei den Fiqh-Gremien anerkannten Regeln.

Die Gründungssatzung schreibt ausdrücklich vor, dass es weder dem Vorsitzenden des Council noch irgendeinem seiner Mitglied zusteht, Fatwas im Namen des Council herauszugeben, sofern der Council nicht selbst dieser zustimmte. In allen steht es zu, auf persönlicher Ebene eine Fatwa zu erteilen, ohne diese Fatwa aber in direkten Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Council zu bringen, oder dass er sie auf die offiziellen Papiere des Council schreibt.

Die Gründungssatzung schreibt ausdrücklich vor, dass ein Mitglied die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen hat:

  • Dass das Mitglied über eine universitäre Qualifikation im Islamischen Recht verfügt, oder dass es zu denen gehört, die an den Kreisen der Gelehrten für lange Zeit regelmäßig teilnahmen und von ihnen qualifiziert wurden. Auch muss das Mitglied über Kenntnisse der arabischen Sprache verfügen.
  • Dass das Mitglied für eine gute Lebensführung und für die Einhaltung der islamischen Rechtsbestimmungen und Charaktervorschriften bekannt ist.
  • Dass das Mitglied in Europa ansässig ist.
  • Dass das Mitglied das Verständnis des Islam sowie die Kenntnis über die Realität vereint.
  • Dass die absolute Mehrheit der Mitglieder seiner Mitgliedschaft zustimmt.

Ebenso schreibt die Gründungssatzung vor, dass es den Mitgliedern zusteht, einige Gelehrte für die Mitgliedschaft im Council von außerhalb Europas auszuwählen. Sie erfüllen damit alle genannten Voraussetzungen mit Ausnahme der dritten. Dies ist dann statthaft, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder dem zustimmt, unter der Bedingung, dass ihr Anteil nicht einem Viertel der Mitglieder übersteigt.

In der Auswahl der Mitglieder soll die Repräsentanz der europäischen Länder berücksichtigt werden, in denen die Muslime eine deutliche Existenz innehaben. Ebenso soll in der Auswahl die Repräsentanz der unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen berücksichtigt werden. In der Nominierung zur Mitgliedschaft im Council wird eine Empfehlung von drei bekannten und vertrauenswürdigen Gelehrten gefordert.

Die Gründungssatzung des Council schreibt ein regelmäßiges, jährliches Treffen ausdrücklich vor, welches von seiner allgemeinen Versammlung abgehalten wird. In diesem findet eine Diskussion der ihm vorgestellten Forschungsarbeiten in den unterschiedlichen Themen statt, welche die Bedarfe der muslimischen Minderheit in Europa betrifft. Ebenso gehört die Beantwortung der Fatwa-Ersuchen dazu, welche einer gemeinschaftlichen Beantwortung bedürfen.

Die Gründungssatzung erlaubt dem Council, Experten zu Rate zu ziehen und diese zu der stattfindenden Konferenz einzuladen. In dieser wird vorgetragen, was mit ihrem Fachgebiet zusammenhängt, allerdings ohne Zuerkennung der Abstimmungsrechte ihnen gegenüber.

Aus Berücksichtigung der zeitlichen Distanz des regelmäßigen Treffen des Council, seiner Beschäftigung in diesen mit den wichtigsten Angelegenheiten, sowie seiner Absicht darin, den Bedarf der Allgemeinheit der Muslime in Europa zu decken sowie die schnelle Beantwortung ihrer Fatwa-Ersuchen, hat der Council in seiner zweiten Konferenz befunden, zwei Zweig-Fatwa-Ausschüsse zu gründen: Einer in Frankreich und ein weiter in Großbritannien. Sie beide haben seit jenem Zeitpunkt mit ihrer Arbeit begonnen. Auch hat der Council einen Ausschuss für Forschungsarbeiten und Studien gegründet, welche als Aufgabe die Herausgabe der Zeitschrift des Council innehat. Auch kümmert sich dieser Ausschuss um jene Forschungsarbeiten und Studien, die dem Council in seiner Herausgabe seiner Beschlüsse und Fatwas helfen. Auch hat er einen Dialog-Ausschuss in Frankreich gegründet.

FAQ’s : Häufig gestellte Fragen an uns

Wir sind eine spezialisierte Fatwa-Institution, die dem European Council for Fatwa and Research folgt. Dieser ist das älteste und größte Fatwa-Gremium Europas und umfasst 32 Großgelehrte. Diese repräsentieren alle vier Rechtsschulen und gehören zu den führenden Persönlichkeiten des Fiqh und der Fatwa auf globaler Ebene. Die meisten von ihnen leben in den verschiedensten europäischen Ländern. Diejenigen Mitglieder, welche nicht in Europa ansässig sind, haben regelmäßige und ständige Reisen nach Europa, sodass sie die Realität hier gut kennen.

In der Herausgabe der Fatwas sind wir vom European Council unabhängig. Deshalb kann es vorkommen, dass wir in einer Fatwa anderer Meinung sind als dieser. Hierin weisen wir aber i. d. R. auf die Meinungsverschiedenheit hin. Diese kann durch einen Beweis, die spezifische Situation in Deutschland, die Berücksichtigung der Konsequenzen, die Verwirklichung des Rechtszweckes oder das Betrachten des Vorhandenseins der jeweiligen Bedingungen für die spezifische Fatwa begründet sein.

Wir sind ein übergreifendes Fatwa-Gremium, welches versucht, mit Experten der Fatwa in Deutschland zusammen zu arbeiten. Ebenso kooperieren wir mit den muslimischen Verbänden in Deutschland. Wir arbeiten ehrenamtlich. Weder vertreten oder repräsentieren wir die Muslime in Deutschland, noch sprechen wir in ihrem Namen. Was wir herausgeben bildet einen gemeinschaftlichen ʾIǧtihād, welcher unverbindlich ist.

Unser Ziel ist es, Experten im Bereich der Fatwa zu sammeln und ihre Meinungen zu bündeln. Hierdurch erhoffen wir uns, dem herrschenden Fatwa-„Chaos“ in Deutschland soweit es geht entgegen wirken zu können. Zu unseren Zielen gehört es ebenso Fatwas zu erteilen, welche die Zeit, den Ort, sowie die in Deutschland vorhandene Tradition, Kultur und Gesetzeslage berücksichtigt, wie auch die Umstände der Menschen hierzulande.

Auch möchten wir eine Alternative zu den häufig vom Ausland importierten Fatwas bilden, welche unpassend für die Zeit und den Ort sind oder im Widerspruch zum Gesetz und der deutschen Verfassung stehen. Zu unseren Zielen gehört es, deutschen Muslimen zu ermöglichen, mit der Religion und der Berücksichtigung ihrer Charakteristika zu leben. Das geschieht durch regulierte Erleichterung in der Fatwa, im Lichte der islamrechtlichen Texte, sowie den Regeln und Methoden des ʾIǧtihād.

Niemals haben wir den Anspruch erhoben, im Namen der Muslime zu sprechen.

Auch betrachten wir den Fatwa-Ausschuss nicht als das einzige Gremium, welches Fatwas herausgibt.

Wir sind nur eine Gemeinschaft von Experten, welche ehrenamtlich dafür arbeiten, die Bedarfe der Muslime im Bereich der Fatwa zu decken, in dem wir darlegen, was islamisch zulässig und unzulässig ist.

Nein. Die sieben Mitglieder des Fatwa-Ausschusses kommen ursprünglich aus fünf verschiedenen Ländern und drei Kontinenten. Auch auf der Ebene des Fiqh und der Rechtsurteilsfindung entstammen die Mitglieder verschiedener Rechtsschulen. In unserer Erteilung der Fatwa haben wir den Blick auf alle sunnitischen Rechtsschulen, ohne bigott zu sein. Vielmehr erteilen wir die Fatwa entsprechend dem, was uns vom Beweis als stärker, vom Nutzen als besser, für den europäischen Muslim als passender und die Rechtszwecke des Islam als eher erfüllend erscheint.

Nein. Die Meinung der absoluten Mehrheit der Gelehrten ist es, dass ein Mufti niemals einem Menschen seine Fatwa aufzwingen darf. Schließlich ist eine Fatwa nichts anderes als das, was der Mufti glaubt, ein Bericht von Allah’s Beurteilung zu sein.

Jedem Muslim und jeder Muslima aber steht es frei, eine Fatwa anzunehmen oder abzulehnen. Hier kommt die Rolle des Herzens, wie es der Propheten Muhammad, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm sagte: “Frage dein Herz nach Fatwa, auch wenn die Menschen dir Fatwa geben und dir weiterhin Fatwa geben.”

Unser Ziel ist klare Darlegung, nicht Verbindlichkeit.

Grundsätzlich kann jeder Gelehrter ein Mitglied des Fatwa-Ausschusses in Deutschland werden, welcher über ausgezeichnete Kenntnisse des Hocharabischen, ein abgeschlossenes akkreditiertes Hochschulstudium in den verschiedenen islamischen Wissenschaften und über Erfahrung in der Fatwa-Erteilung und ihrer Spezifika verfügt. Die Person hat eine gute Lebensführung aufzuweisen, in der Umgebung als Vorbild betrachtet sowie von der Mehrheit der Mitglieder des Fatwa-Ausschusses angenommen zu werden.

Weibliche Rechtsgelehrte heißen wir im Fatwa-Ausschuss ganz besonders willkommen. Der Grund, warum wir über noch keine weiblichen Mitglieder verfügen ist, dass diese in der notwendigen Qualifikation im Vergleich zu ihren männlichen Geschwistern seltener vorzufinden sind. Die Verantwortung dafür liegt vor allem bei den speziellen islamischen Organisationen und Institutionen, welche in Europa tätig sind.

Niemand von den Rechtsgelehrten hat je behauptet, dass Männlichkeit eine Bedingung für den Mufti sei. Auch eine Frau kann daher ein Mufti sein.

Wir haben ein eigenes qualifizierendes Trainingsprogramm entwickelt, welches bald qualifizierte weibliche Mitglieder im Fatwa-Ausschuss zum Ergebnis hat.

So gut wie jede Veröffentlichung des Fatwa-Ausschusses wird in unseren beiden Arbeitssprachen getätigt – nämlich deutsch und arabisch. Gerade für das Deutsche hegen wir besonders viel Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund verfügen wir über ein großes Übersetzerteam. Dieses ist gerade dabei, die Beschlüsse und Fatwas des European Council for Fatwa and Research zu übersetzen, was sehr viel Arbeit und Zeit bedeutet.

Aktuell sind lediglich die Live-Streams monolingual arabisch. Alle übrigen Veröffentlichungen – seien es Fatwas, Posts, Videos u. a. sind in Deutsch und Arabisch verfügbar.

Darüber hinaus wird das Deutschsprachige eine große Entwicklung in der kommenden Etappe erfahren.

Die Herausgabe der Fatwa ist ein mehrphasiger Prozess. Nach dem Ihre Frage uns erreicht, muss diese demjenigen Mufti zugeordnet werden, welcher über das meiste Expertise darin verfügt. Nachdem dieser seine Fatwa erteilt, wird diese durch ein Sechs-Augen-Prinzip überprüft. Wenn nötig, wird einer der fünf Berater des Fatwa-Ausschusses hinzugezogen, damit eine Fatwa erteilt werden kann, welche von sämtlichen Hinsichten – der wissenschaftlichen sowie juristischen – exakt und korrekt ist. Das alles in Bezug auf Fragen, welche die Mitglieder beantworten oder der European Council darüber einen Beschluss verfasste. Nach all dem wird sie dem Archiv hinzugefügt und mehrfach gespeichert, bevor sie dem Fragesteller zugesandt wird.

Es mag vorkommen, dass wir den Fragesteller an den European Council verweisen oder die Frage auf ein Treffen der Mitglieder des Ausschusses vertagen.

Wie bereits in der letzten Antwort aufgezeigt, ist die Beantwortung einer Frage ein komplexer Prozess, bei dem immer mindestens drei Personen mitwirken müssen. Hinzu kommt, dass sämtliche Mitglieder des Fatwa-Ausschusses ihre Arbeit mit der Absicht machen, Allahs Wohlgefallen zu erlangen. Sie werden mit nichts Materiellem entlohnt und erhoffen sich die Belohnung bei Allah, dem Erhabenen. All das geschieht neben ihren vielen anderen zeitintensiven Aufgaben und Berufen. Hinzu kommt, dass uns regelmäßig sehr viele und äußerst verschiedene Fragen erreichen. All das verlangsamt die Beantwortung der Frage. Allerdings arbeiten wir kontinuierlich und bemüht daran, unser System zu entwickeln und die Antwortzeit zu verkürzen. Auch hierin konnten wir al-ḥamdu li-llāh gute Erfolge erzielen.

Eine Fatwa ist die Antwort auf eine Frage in einer religiösen islamischen Angelegenheit. Der qualifizierte Mufti antwortet bei dieser mit dem, was er als islamrechtliches Urteil in der Religion Allahs des Erhabenen glaubt oder kennt. Die Angelegenheit der Fatwa ist hochgefährlich; Aus diesem Grunde sind die Prophetengefährten und Imame vor dieser geflüchtet, da sie in dem, was sie an Fatwas und ʾIǧtihāde herausgeben, im Auftrag Allahs unterzeichnen. Zu den wichtigsten Charakteristika der Fatwa im Gegensatz zur Justiz ist die Unverbindlichkeit. Jede von uns herausgegebene Fatwa also ist unverbindlich; sowohl für den Fragesteller wie auch für denjenigen, den die Fatwa erreicht.

Ein vom European Council for Fatwa and Research herausgegebener Beschluss ist bedeutender und allgemeiner als eine Fatwa. Zu seinen Spezifika gehört, dass ihm ausführliche Forschungsarbeiten zum Beschlussthema seitens der Mitglieder des European Council vorausgehen, zumindest aber zwei Forschungsarbeiten. Der European Council nimmt dabei die Zuhilfenahme von Experten in verschiedenen Bereichen in Anspruch, wie in der Medizin, dem Recht, der Ökonomie, der Sozial- sowie Politikwissenschaften. Der Beschluss wird meistens in Angelegenheiten gefasst, welche in den verschiedenen Ländern Europas große Relevanz haben.

Die Fassung ist allgemein, sodass der Beschluss sämtliche darunter fallende Fälle umfasst, sowie die Fassung dafür geeignet ist, auf ihrer Grundlage zahlreiche Fatwas zu fundieren.

Der Beschluss erfolgt nach Einsichtnahme der vorgelegten thematisch relevanten Forschungsarbeiten seitens des European Council. Daraufhin folgen ausführliche Diskussionen zum Thema, wie auch betrachten die Mitglieder das Thema von sämtlichen Perspektiven. Es mag vorkommen, dass die Beschlussnahme vertagt wird, um weitere Forschungen und Studien durchzuführen. Nach Abschluss der Forschungen und Diskussionen legt der Formulierungs-Ausschuss einen Vorschlag vor, welcher vom European Council diskutiert und anschließend zur Abstimmung frei gegeben wird. Der Beschluss wird gefasst, wenn sich hierfür ein Konsens oder eine Mehrheit unter den Mitgliedern findet.

Eine Fatwa ist eine Antwort des European Council durch Konsens oder Mehrheit der Mitglieder auf eine Frage, welche dem European Council seitens eines Fragenden oder einer der jeweiligen Fatwa-Ausschüsse in Europa vorgelegt wurde. Das Generalsekretariat ordnet diese Frage einem der Mitglieder des Council zu, damit dieses dem Council eine vorgeschlagene Antwort unterbreitet. Der European Council diskutiert daraufhin die vorgeschlagene Antwort, woraufhin eine Abstimmung über sie stattfindet, damit diese schließlich im Rahmen der Fatwas der jeweiligen Konferenz herausgegeben wird.

Auch wenn diese Fatwa primär den Fragesteller anspricht, so wird diese doch so formuliert, sodass diese auf ähnliche oder analoge Fälle angewandt werden kann.

Wir respektieren sämtliche Gesetze und Verfassungen in Deutschland und Europa, wie wir auch jedwede Formen der Verletzung oder Umgehung dieser untersagen.

Die geehrte Religion des Islam hat die Pflicht der Einhaltung von Verträgen in zahlreichen sowohl universellen wie auch partikularen islamischen Rechtstexten bekräftigt. Sämtliche Fatwas von uns werden im Rahmen der Achtung der Verfassung Deutschlands und Europas sowie ihrer Gesetze herausgegeben. Der Fatwa-Ausschuss verfügt zudem über einen Rechtsberater und gibt keine Fatwa heraus, welche mit dem hiesigen Gesetz zusammenhängt, erst nach der Beratung mit diesem. Dadurch werden in der Fatwa die Staatsgesetze und –Ordnungen berücksichtigt.

Der European Council for Fatwa and Research wird als erste und größte islamische Fatwa-Institution betrachtet, welche seit der Gründung auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Gesetze seitens der europäischen Muslime hinwies. Keine der Konferenzen des European Council hat bisher die wiederholte Erinnerung an diesen Grundsatz ausgelassen. Der europäische Muslim hat im Lichte dieser Gesetze großen Freiraum und findet in aller Regel keine Bedrängnis vor, seine Religion auszuüben. Wer von den Muslimen ein Gesetz finden sollte, welches mit einem islamrechtlichen Urteil im Widerspruch stehe, so steht es diesem zu, sein Recht auf Religionsfreiheit im Rahmen des Gesetzes und der ihm zugesicherten Rechte einzufordern. Der Muslim hat das öffentlich zu machen, ohne jedwede Formen von Umgehung, Lüge oder Täuschung. Hierbei hat er seine alleinige individuelle Verantwortung zu tragen. Keine seiner Fehler und Handlungen darf er dabei dem Islam und seinen reinen, gerechten Werten zuschreiben.

Auch wenn die von uns herausgegebenen Fatwas von der geehrten Religion des Islam ausgehen, so zielen sie weder insgeheim noch öffentlich darauf ab, dem hiesigen Gesetz zu widersprechen oder gegen die Staatsordnungen und staatlichen Institutionen aufzubegehren.

Es ist nicht Ziel des Fatwa-Ausschusses, eine Parallelgerichtsbarkeit zu bilden oder ein Gebilde darzustellen, welches den staatlichen Stellen und insbesondere der hiesigen Justizorgane gegenüber hostil ist.

Tatsächlich ist unsere Arbeit bloß das Appellieren an des Gewissen des jeweiligen Muslims, sowie ihm die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen der hiesigen Gesetze und Traditionen zu leben.

Der Fatwa-Ausschuss hat keinerlei judikatorische Funktion.