Frage: 

Was ist das Urteil vom Händedruck und Umarmungen in Epidemiezeiten und der Angst vor Infektion?

Antwort:

Dass ein Muslim seinem Bruder bei Begegnung die Hand gibt, gehört zur Sunna. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wenn der Muslim seinem Bruder die Hand gibt, fallen die Sünden beider ab, wie die Blätter vom Baum fallen.“ Überliefert von al-Bazzār mit einer ṣaḥīḥ Überlieferungskette. Wenn der Händedruck und die Umarmung jedoch Ursache für eine Infektion werden, sowie es die Ärzte und Experten hier bestätigten, sind diese verboten. Das ergeben die festgelegten islamrechtlichen Normen, wie „Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden erleiden.“ (lā ḍarar wa-lā ḍirār), sowie „Was eine Pflicht bedingt, ist ebenso Pflicht.“ So weigerte sich der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, einem Mann, der zur Delegation des Stammes Ṯaqīf gehörte und an Lepra litt, die Hand zu reichen. Hierbei sagte er: „Geh zurück, ich habe deinen Treueid angenommen.“

Zweifelsohne ist die Infektionsgefahr beim Coronavirus größer als bei Lepra.  

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