Frage:
Ist es im Hinblick auf die Corona-Krise erlaubt, die Vermögenszakat oder Zakat al-Fiṭr an Krankenhäuser und Seniorenheime zu zahlen?
Antwort:
Es ist von einem Muslim zu erwarten, in dieser schweren Krise, die Europa und die meisten Länder der Welt aufgrund der Corona-Pandemie erleben, die Initiative zur Unterstützung anderer zu ergreifen. Die Krise führte in verschiedenen Ländern zu einer Not. So kam es vor, dass Krankenhäuser und Seniorenheime um finanzielle Unterstützung baten. Daneben steht der Bedarf von Alleinstehenden und Familien. Daher gebührt es einem Muslim, soweit es geht sich mit seinem Vermögen für Institutionen einzusetzen, die Bedarf daran finden. Allah sagt: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen“ (Sure al-Māʿida/der Tisch, 5:2). Auch sagt Allah: „und tut das Gute, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sure al-Ḥaǧǧ/die Pilgerfahrt, 22:77).
Bei der Förderung von Krankenhäusern handelt es sich um eine Form der gegenseitigen Unterstützung zur Güte und dem guten Handeln. Diese kann vollständig von Spendengeldern ausgehen. Anzumerken ist, dass freiwilliges Spenden weder einen Mindest- noch Höchstbetrag kennt. Es ist daher möglich, einen größeren Betrag als den der verpflichtenden Zakat zu spenden. Bedingung ist nur, dass versorgungsberechtigte Personen im eigenen Haushalt dadurch nicht vernachlässigt werden.
Was die Vermögenszakat hingegen betrifft, so ist diese grundsätzlich an eine ihrer acht anspruchsberechtigten Gruppen zu zahlen, welche im folgenden Vers erwähnt sind: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ (Sure at-Tauba/die Reue, 9:60).
Der Grundsatz bei der Zakat al-Fiṭr ist, diese den Bedürftigen zu zahlen. Ibn ʿAbbās, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, machte die Zakat al-Fiṭr für den Fastenden zu einer Reinigung von unnützer Rede und Beischlaf, und für die Bedürftigen zur Speise. Wenn sie also vor dem Gebet entrichtet wird, ist es eine angenommene Zakat. Wer sie nach dem Gebet zahlt, so ist diese eine Spende.“ (Überliefert von Abū Dāwūd und Ibn Māǧah). Ibn Sīrīn, az-Zuhrī und die Hanafiten erlaubten ihre Zahlung auch an nicht-muslimische Bedürftige.
Demgemäß befürworten wir eine richtige Prioritätensetzung, um angesichts der verschiedenen Bedarfe ein Gleichgewicht herstellen zu können, ohne dass ein Bedarf wegen eines anderen vernachlässigt wird. Auf diese Weise werden Krankenhäuser durch allgemeine Spendengelder gefördert, sodass die Zakat dafür übrigbleibt, den Bedarf von bedürftigen Einzelpersonen und Familien zu decken. In dieser Krise ist darüber hinaus die Anzahl der Armen und Mittellosen gestiegen. Ferner ist es möglich, einen Anteil der Zakat für den Bedarf der islamischen Zentren vorzusehen, wie der European Council in einer früheren Fatwa darlegte.